Ballonsport Oberschwaben

Ein Spaziergang am Himmel

Ausbildung

zum Ballonpiloten

Harry ROLAND

Safety Manager & Chief Instructor Pilot

in der Ballon Akademie Süd



Am 08.04.2015 ist die neue EU Verordnung Nr. 1178/2011 in Kraft getreten.

Jetzt findet die Ausbildung in der neu gegründeten
"Ballonakademie Süd"
statt.


Es gibt 2 verschieden Ballonlizenzen, den LAPL (B) und den BPL

Ausbildungsrichtlinien gem. Verordnung 1178/2011 Teil FCL
Für Leichtflugzeug-Piloten Lizenz Ballon (LAPL(B)) & Ballonpiloten-Lizenz (BPL)
Leichtflugzeug-Piloten Lizenz Ballon (LAPL(B))


FCL.020 Flugschüler
Vor dem ersten Alleinflug muss ein Flugschüler mindestens, 

im Falle von Ballonen 14 Jahre alt sein.


Ausbildung zu 

Leichtflugzeug-Piloten Lizenz Ballone — LAPL(B)


FCL.100 LAPL — Mindestalter
Bewerber um die LAPL müssen im Falle von Ballonen mindestens 16 Jahre alt sein.

FCL.105 LAPL — Rechte und Bedingungen
Die Rechte des Inhabers einer LAPL bestehen darin,,ohne Vergütung als verantwortlicher Pilot (PIC) im nichtgewerblichen Betrieb in der entsprechenden Ballonkategorie (Heißluft-, oder Gasballon) tätig zu sein.

 FCL.115 LAPL — Ausbildungslehrgang
Bewerber um eine LAPL müssen einen Ausbildungslehrgang bei einer ATO (Approved Training Organisation (Flugschule)) absolvieren. Der Lehrgang muss eine theoretische Ausbildung und Flugausbildung umfassen.


FCL.120 LAPL — Prüfung der theoretischen Kenntnisse
Bewerber um eine LAPL müssen theoretische Kenntnisse in einer Prüfungen in den nachfolgenden Sachgebieten nachweisen:
 
a) allgemeine Sachgebiete:
Luftrecht,
 menschliches Leistungsvermögen,
Meteorologie und
Kommunikation;


b) besondere Sachgebiete der verschiedenen Ballonkategorien:
Grundlagen des Fliegens,
 betriebliche Verfahren,
Flugleistung und Flugplanung,
allgemeine Luftfahrzeugkunde und
Navigation


 
FCL.125 LAPL — Praktische Prüfung
Bewerber um eine LAPL müssen durch Ablegen einer praktischen Prüfung nachweisen, dass sie als PIC in der entsprechenden Ballonkategorie die einschlägigen Verfahren und Manöver beherrschen.


 
Besondere Anforderungen für die LAPL für Ballone — LAPL(B)


FCL.105.B LAPL(B) — Rechte
Inhaber einer LAPL für Ballone sind berechtigt zum Fahren als PIC mit Heißluftballonen mit einem maximalen Hülleninhalt von 3 400 m³ ,  wobei bis zu 3 Personen befördert werden, d.h. es dürfen sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 4 Personen an Bord des Luftfahrzeugs befinden.
 

FCL.110.B LAPL(B) — Anforderungen bezüglich der Erfahrung
Bewerber um eine LAPL(B) müssen auf Ballonen derselben Klasse mindestens 16 Stunden Fahrausbildung absolviert haben; der Unterricht muss mindestens Folgendes einschließen:

 12 Stunden Fahrausbildung mit Fluglehrer,
10 Ballonfüllungen und 20 Starts und Landungen sowie
ein überwachter Alleinflug mit einer Mindestflugzeit von 30 Minuten.
 

 


Ausbildung zur

BPL Ballonpiloten-Lizenz (BPL)

 FCL.200 Mindestalter
Bewerber um eine Ballonpilotenlizenz (BPL) müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

FCL.210 Ausbildungslehrgang
Bewerber um eine BPL müssen einen Ausbildungslehrgang bei einer ATO (Approved Training Organisation (Flugschule)) absolvieren.

FCL.215 Prüfung der theoretischen Kenntnisse
Bewerber um eine BPL müssen theoretische Kenntnisse in einer Prüfungen in den nachfolgenden Sachgebieten nachweisen:

a) Allgemeine Sachgebiete:
Luftrecht,
  menschliches Leistungsvermögen,
Meteorologie und
Kommunikation;


b) besondere Sachgebiete bezüglich der verschiedenen Luftfahrzeugkategorien:
G
rundlagen des Fliegens,
betriebliche Verfahren,
Flugleistung und Flugplanung,
allgemeine Luftfahrzeugkunde und
Navigation.


 FCL.235 Praktische Prüfung
Bewerber um eine BPL müssen durch Ablegen einer praktischen Prüfung nachweisen, dass sie als verantwortlicher Pilot (PIC) in der entsprechenden Ballonkategorie (Heißluft-, oder Gasballon) und Ballongruppe die einschlägigen Verfahren und Manöver beherrschen.


Besondere Anforderungen für die Ballonpilotenlizenz (BPL)

FCL.205.B BPL — Rechte und Bedingungen
Die Rechte des Inhabers einer BPL bestehen darin, als PIC Ballone zu führen.
Sie dürfen nur ohne Vergütung im nichtgewerblichen Betrieb tätig sein, solange sie nicht:


 das Alter von 18 Jahren erreicht haben,50 Fahrstunden und 50 Starts und Landungen als PIC auf Ballonen absolviert haben,eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer auf einem Ballon in der entsprechenden Klasse abgelegt haben.

FCL.210.B BPL — Anforderungen bezüglich der Erfahrung und Anrechnung
Bewerber um eine BPL müssen auf Ballonen in derselben Klasse und Gruppe
mindestens 16 Stunden Fahrausbildung absolviert haben; der Unterricht muss mindestens Folgendes einschließen:
12 Stunden Fahrausbildung mit Fluglehrer,
10 Ballonfüllungen und 20 Starts und Landungen sowie
einen überwachten Alleinflug mit einer Mindestflugzeit von 30 Minuten.

 

Für weiter Fragen oder Informationen
einfach anrufen:  
Ballonsport Oberschwaben

Harry ROLAND
07356/4597    

Ballonsport Oberschwaben c 2016